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Last Update: 05.04.2012

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind für sämtliche mit uns abgeschlossenen Kaufverträge ob schriftlich oder mündlich sind verbindlich.  Abänderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

2. Offerten

Unsere Offerten sind ab Ausstellungsdatum 20 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt wurde.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich für Lieferung ab Interlaken, inkl.  Verpackung, verzollt. Verpackungen und Porto wird in Rechnung gestellt.  Sämtliche Nebenkosten, wie Kosten für Fracht, Versicherung etc. gehen zu Lasten des Bestellers.Bei Fakturawert unter Sfr. 50.- erheben wir einen Kleinmengenzuschlag von Sfr. 10.pro Faktura.Bei Verwendung von Cargo-Domizil oder Spediteur die uns verrechneten Ansätze.

4. Zahlung

Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Rechnungen zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Verzugszinsen werden mit l% pro Monat und angebrochenem Monat berechnet. Eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 15.wird hinzugeschlagen, ab 2. Kontoauszug (Mahnung).Lieferungen an Neukunden erfolgen von einer  zu kommulierten Summe von Sfr. 2000.- gegen Vorauskasse oder Nachname.

5. Wechselkursanpassung

Wenn der Lieferant in Offerten, Preislisten oder sonstwie unmissverständlich angibt, auf welchen Fremdwährungskursen seine Preise basieren, darf er diese an den Wechselkurs des Datums der Rechnungsstellung anpassen und zwar aufgrund des Devisenverkaufskurses der Konvention der EKI Interlaken über die Festsetzung einheitlicher Devisenkurse.

6. Übergang von Nutzen und Gefahr.

Nutzen und Gefahr der Kaufgegenstände gehen spätestens mit Abgang der Lieferung von unserem Domizil auf den Besteller über.

7. Transportversicherung/Transportschäden

Ohne gegenteiligen Bericht des Bestellers werden sämtliche Warensendungen gegen Transportgefahren versichert (Von- Haus-zu-Haus-Versicherung).Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind von Besteller bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten, mit Mitteilung der Beanstandung an uns.Die äusserlich erkennbaren Schäden sind dem Frachtführer zu richten, bevor die Güter in Empfang genommen werden.Für jeden sichtbaren oder vermutlichen Schaden,der während des Transports entstanden ist, muss von der Transportanstalt eine Tatbestandsaufnahme verlangt werden.Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden ist sofort nach Feststellung der Transporteur durch eingeschriebenen Brief darauf aufmerksam zu machen.Durch unsachgemässe Verpackung verursachte Schäden (Retoursendung von Ihnen an SDI) stellen wir Rechnung. Bitte beachten Sie, dass die Deckung der PTT erst mit Einschreiben beansprucht werden kann. Auch bei eingeschriebenen Sendungen ist die Haftung der PTT beschränkt.

8. Lieferfristen

Die von uns angegebenen Lleferfristen dienen als Richtlinie und werden selbstverständlich nach bester Möglichkeit eingehalten, sie sind indessen nicht verbindlich. Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Schadenesatz-ansprüchen.

9. Dahinfallen der Lieferpflicht

Unsere Pflicht zur Lieferung fällt dahin, wenn von unserem Willen unabhängige Umstände eintreten, welche die Lieferung verunmöglichen oder erheblich erschweren, wie beispielsweise behördliche Massnahmen und Verfügungen, teilweise oder gänzliche Stillegung der Lieferwerke, Unruhen.

10. Zahlungsverzug des Bestellers

Bei Verzug des Käufers mit der Zahlung des Kaufpreises kann der Verkäufer ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Sache bereits in den Besitz des Käufers übergegangen ist.Im übrigen gelten die Vorschriften des Obligationenrechts.

11. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständige Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Der Verkäufer kann ab der 2. Kontoauszug (Mahnung) jederzeit die Ware bei Kunden wieder vollständig abholen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich zu orientieren, wenn er sein Domizil, bzw. seinen Sitz wechselt.

12.  Garantie

Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Ware frei von Material. und Fabrikationsfehlern ist.  Garantieansprüche können nur während der festgelegten Garantie-Zeit geltend gemacht werden.Die Standart-Garantiedauer beträgt 12 Monate  (Ausser Hersteller gewährt längere Garantiezeit.Die Verpflichtung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall, nach seiner Wahl, auf Reparatur oder Ersatz mangelhafter Ware. Hierbei anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.  Ein Recht den Vertrag aufzulösen und den Kauf rückgängig zu machen steht dem Besteller nicht zu.)Jegliche darüber hinausgehende Haftung des Verkäufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Schäden, welche dem Käufer durch altfällige Mängel der Kaufsache direkt oder indirekt verursacht werden, ist ausgeschlossen.Jede Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein Dritter ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers Veränderungen irgendwelchen Art oder Reparaturen an der Kaufsache vornimmt.  Hiervon sind Stützpunkthändler mit dem nötigen Know-how ausgeschlossen. Bedingung ist jedoch der Nachweis über geschultes Fachpersonal sowie die Einwilligung von SDI Consulting & Engineering GmbH.Bei Garantiereparaturen übernehmen wir keine Haftung tür verlorene oder gelöschte Daten auf Harddisk und-oder anderen Datenträgern.  Es obliegt dem Kunden, die jeweils notwendige Datensicherung durchzuführen.  In Fällen, wo dies nicht geschehen ist, müssen wir unsere Arbeitszeit verrechnen.Bei Garantiefällen bitten wir um Benachrichtigung.  Rotoursendungen ohne vorheriges Avis, ohne Lieferschein oder Rechnungs-Nr. Sowie Beschreibung des Defekt der Ware, können wir nicht akzeptieren und werden ungeöffnet zurückgesandt. im Falle von Schäden [Mangelhafte Verpackung wie auch bei Rücksendung ohne Orginalkarton-Verpackung stellen wir Rechnung für unsere Bemühungen.

13.  Retouren

Rücksendungen von Produkten an den Lieferanten sind nur mit seinem Einverständnis zulässig. Ohne dieses Einverständniss kann die Warenabnahme verweigert und die Sendung auf Kosten des Kunden bei einem Dritten eingelagert worden.

14. Beanstandungen

Der Käufer Ist verpflichtet die gelieferte Ware unverzüglich nach Ankunft bei Ihm zu untersuchen.  Beanstandungen müssen lnnert 8 Tagen nach Empfang der Sendung schriftlich mit Begründung erfolgen.Im übrlgen wird auf die Vorschriften des Obligationenrechte, Insbesondere Art201 verwiesen.

15. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr der meisten Waren ist untersagt. Diese Verpflichtung geht hiermit auf den Abnehmer der Ware über und bei Weitergabe wiederum weiterzugeben und gilt generell für das ganze Angebot.

16. Reparaturen

Wir reparieren lediglich von SDI gelieferte Geräte. Die zur Zeit gültigen Ansätze betragen:

17. Support

Die Support-Anfragen sind folgendermassen gegliedert:

  • Tel-Support: Erste ¼ Std.                           20.- 
  •                   Jede weitere ¼ Std.                 15.-
  • Support SDI: Level PC                               125.- Std.
  •                   Level Server                          165.- Std.

 

  • 35.-                     Wegpauschalen: Bödeli
  • 65.-                     Oberland1 bis Spiez/Brienz
  • 95.-                     Oberland2 bis Thun/Meiringen
  • 165.-                     Kanton1 Restlicher Kanton

 

Gerichtsstand ist Interlaken      

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht

SDI Consulting & Engineering GmbH  3800 Interlaken

Version 2.0 Januar 2002

 

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